Zeiterfassung

WUUUo - Zeiterfassung neu gedacht!

Im Mittelpunkt unserer Zeiterfassung stehen die Menschen, ihre Recht auf faire Bezahlung und ihr Recht auf Privatsphäre.

Wie dies gelingen kann und Unternehmer davon profitieren können?

Menschen


Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann.


Das Praxisbeispiel eines ungelernten Bauhelfers zeigt die Bedeutung des EuGH Urteils.

Zahlungsklage eines ungelernten Bauhelfers erfolgreich: Arbeitszeiten gelten als zugestanden

Die Zahlungsklage eines Bauhelfers hatte vor dem ArbG Emden Erfolg. Die Entscheidung begründeten die Richter damit, dass der Arbeitnehmer seiner Darlegungs-und Beweislast in ausreichendem Maße nachgekommen sei, der Arbeitgeber dagegen nicht.

Arbeitsgericht Emden, Urteil vom 20.02.2020, Az: 2 Ca 94/19

Währen der Arbeitnehmer über seine Arbeitszeiten sorgfältig Buch führte und diese Buchführung auch vorlegen konnte, stützte sich der Auftraggeber auf die von ihm geführten Bautagebücher.

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Jeder WUUO Nutzer erstellt sein eigenes Nutzerkonto. Auf dieses Nutzerkonto hat nur der Besitzer Zugriff. Um die Arbeitszeit für einen Betrieb oder ein Projekt zu erfassen, kann ein WUUO Nutzer zur Mitarbeit von seinem Arbeit- oder Auftraggeber zu einem Projekt eingeladen werden. Nimmt der Nutzer die Einladung an, kann er alle Zeiten die er für dieses Projekt erbringt mit seinem Auftrag- oder Arbeitgeber teilen.

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